Da haben wir doch ausreichende Inforamtion in Form
piaggio-mp3.eu/forum/index.php?thread/1537/Konkret zum Beispiel diesenhttps://www.amazon.de/dp/B0068NNJOM
Da haben wir doch ausreichende Inforamtion in Form
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Hmmm - schau doch mal den Thread von vorne an Carpuride W702 7“ Carplay und Android Auto Dispay , da sind Fotos und verwendete Teile aufgelistet.
Ansonsten hier Smartphone Halterungen und Positionen
mattin551 dann frag doch nach in der Werkstatt, ob die LkL nachgestellt worden sind. Das ist wichtig. Bei der 10000er kann es schon zu spät sein.
Wie gesagt bei mir nach 15000 km.
Das ist Frostschutz. Der ist bei der CV3 grün.
Nutze die Suche Wasserpumpe Kühlwasser.
Bei vielen war das nicht der Fall. Sie hatten sich über die doch recht moderate Rechung gefreut.
Und ein Indiz „LKL abschmieren“ ist kein Zeichen dafür, dass die auch nachgestellt werden müssen.
Das ist ein gehöriger Aufwand , fast nicht zu schaffen in 45 Minuten, mit Teilentkleidung der Tupperware, und Einstellen, welches sich die Werkstätten gerne sparen.
War bei meiner auch so. Ab 15.000 konnte ich den Rastpunkt spüren und bei 25.000 mzssten die LKL neu gemacht werden.
Wichtiger als das Schmieren ist das LKL Einstellen !
Das verlängert die Inspektion um mindestens 45 Minuten und sollte in der Rechnung entweder durch eine längere Gesamtzeit oder durch eine einzelne Position sichtbar sein.
Das Schmieren ist erst nach dem ordentlich eingestellten LkL wirklich effektiv.
Zirka jedes Jahr ist ok.
Im Regelfall geht das auch ohne jeweils eine Seite hochzustellen.
Dann ab zum Händler und reklamieren.
Ist beim Ein- und Ausbau und mit dem Ladeadapter was passiert?
Was hast du dann mit „Batterietausch“ getauscht?
Nicht alles ist schwarz/weiß.
Bei L5e Fahrzeugen ist die erste HU bereits nach 24 Monaten fällig.
Siehe: https://www.adac.de/rund-ums-fahrz…d-au/hu-und-au/
Fahrzeugart Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) | Erste Untersuchung | Folgende Untersuchungen |
---|---|---|
Krafträder und Pkw | ||
Krafträder¹⁾ und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5eund L7e | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Als Unwissender im Koppeln zwischen MP3 und Headset bei der 530er. Koppelt man das Headset an den 530er und das Smartphone wird ebenfalls an den 530er gekoppelt? Dann müsse die 530er ein Proxy für A2DP (Stereo Audio) und HSP (Telefonieren) haben ist das so??
Oder wird wie woanders (z.B. Kymco CV3) üblich. die 530er und das Headset an das Smartphone gekoppelt?
Hatten wir schon in der Shoutbox.
Und wie du schon schreibst, sind wir mit unseren 3-Rad Fahrzeugen nicht betroffen.
Die Reifen sind eher in Richtung Enduro / All Terain.
Was ist das für eine Batterie, die du eingebaut hast?
Interessant, wieso?
Sorgt für Benzin im Öl, da bis der Motor warm ist das Luft-/Spritgemisch fett gestellt ist
Zudem kann die Lichtmaschine bei der Standgasdrehzahl nicht die Leistung erbringen, um die Batterie mit ausreichend Strom zu versorgen. Zudem kommt, dass Abblenlicht und oder Tagfahrlicht zusätzlich Strom verbrauchen
Wie gesagt. Themen mit Garantie oder Gewährleistung sind seitens Piaggio auch unter den geschilderten Dingen nahezu ausgeschlossen - bereits bei dem Stillstand über Jahre ohne Jahresinspektion.
Mach den Service wie vorgeschrieben bei 10000km. Es ist gut möglich, das der Riemen durch das Alter nicht dem eines Neuen entspricht.
Tipp: Bitte nicht im Winter alle paar Wochen die Kiste im Stand für 20 Minuten laufen lassen - das schadet nur dem Motor und wenns schlecht läuft wird bei der Standgasdrehzahl die Batterie nicht geladen. Besser ist es die Batterie an ein Erhaltungsladegerät anzuschließen, wie z.B, das Ctek Msx 5.0 oder als speziell zum Überwintern das MSX 0.8.
... Zylinder plus Kolben kostet zurzeit 315 Euro, ist preislich runtergesetzt…
Wo hast du den Preis her. Ist günstig. Ich brauche auch noch so ein Set.
Nachdem die Garantie vorbei ist, spielt der Blick hin zu Piaggio keine Rolle mehr.
Sollte die Maschine aber mal verkauft werden, ist die Einhaltung der Inspektion laut Serviceplan und Eintragung bei Piaggio immer ein Kaufargument und dadurch evtl. auch einige Euro mehr zu erzielen
Und man darf, anders als Autos in Umweltzonen fahren, ohne ein Knöllchen zu bekommen.
Weil die Fahrzeuge der Zulassungsklasse L5e (Leichtfahrzeuge) nicht nach ihrem Ausstoß bewertet werden, sondern nur nach Hubraum und der Schadstoffklasse (schlechter als Euro 2 oder besser als Euro 2). Und diese Regelung fußt auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz / § 8 Bemessungsgrundlage und das wiederum auf die EU-Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997.
Alles anzeigenDie Bemessungsgrundlage für dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, sog. Trikes und Quads, ist in § 8 Nr. 1b KraftStG normiert. Diese eigene Vorschrift f ist mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in § 8 KraftStG eingefügt worden. Bis zu dieser Ergänzung waren solche Fahrzeuge, als vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut, der Fahrzeugart Personenkraftwagen zugeordnet.
Hintergrund für die geänderte Sichtweise war die Einführung der dualen Besteuerung für Personenkraftwagen Ab dem 1.1.2009 wurde erstmals zugelassene Personenkraftwagen eine kohlendioxidorientierte Besteuerung eingeführt; vgl. § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG. Werte zum Kohlendioxidausstoß sind und werden für Trikes und Quads jedoch nicht ermittelt und aufgezeichnet, da diese Fahrzeuge verkehrsrechtlich nicht zur Fahrzeugart M1 (Personenkraftwagen) gehören und nur für diese solche Aufzeichnungen verpflichtend sind. Zulassungspflichtige drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge werden vielmehr in die europäischen Fahrzeugklassen L5e und L7e eingeordnet vgl. hierzu Teil A1A Nr. 1 des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern.
Bei Trikes und Quads bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer somit bei Antrieb durch Hubkolbenmotor gem. § 8 Nr. 1 b KraftStG stets nach dem Hubraum sowie zusätzlich nach den Schadstoffemissionen, unabhängig vom Datum der erstmaligen Zulassung. Eine kohlendioxidorientierte Besteuerung kommt auch bei erstmaliger Zulassung ab dem 1.7.2009 nicht in Betracht. Die auf diese Fahrzeuge anzuwendenden Tarife sind § 9 Abs. 1 Nr. 2b KraftStG festgelegt. Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt demnach für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon, wenn sie
die verbindlichen Grenzwerte nach Zeile A (2003) der Tabelle zu Nummer 2.2.1.1.5 in Kapitel 5 Anhang II der Richtlinie 97/24/EG einhalten und angetrieben werden
durch Fremdzündungsmotor: 21,07 EUR,
durch Selbstzündungsmotor: 33,29 EUR,
- die Voraussetzungen nach Buchst. a nicht erfüllen und angetrieben werden
- durch Fremdzündungsmotor: 25,36 EUR,
- durch Selbstzündungsmotor: 37,58 EUR.
Wie bei der Besteuerung von Personenkraftwagen unterscheiden sich die Tarife auch bei diesen Fahrzeugen je nach Antriebsart Fremdzündungsmotor (Benzin- oder Ottomotor) oder Selbstzündungsmotor (Diesel- und Vielstoffmotoren) deutlich.
Bei Antrieb durch einen anderen Motor als einen Hubkolbenmotor, z. B. durch Wankelmotor oder Elektroantrieb, bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach § 8 Nr. 2 KraftStG ausschließlich nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht. Für Trikes und Quads mit Antrieb durch Elektromotor ist hierbei zu beachten, dass nach der bis 31.12.2012 geltenden Rechtslage eine Steuerbefreiung nach § 3 d KraftStG nicht mehr in Betracht kam. Diese Begünstigung war auf die Fahrzeugart "Personenkraftwagen" beschränkt. Mit der Neufassung des § 3d KraftStG im Jahre 2012 ist die Vergünstigung des § 3d KraftStG von einer reinen Begünstigung für Personenkraftwagen auf eine Förderung für "Fahrzeuge nach § 9 Abs. 2 KraftStG" (Elektrofahrzeuge, vgl. Hinweis 2.1 am Ende) ausgedehnt worden. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr ist die Förderung der Elektromobilität weiter ausgebaut worden, sodass Halter von elektrisch betriebenen dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen im Ergebnis in den Genuss einer Steuerbefreiung von zehn Jahren bei Erstzulassung in der Zeit vom 18.5.2011 bis zum 31.12.2020 kommen können. Zu der Begünstigung von dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die zu Elektrofahrzeugen umgebaut worden sind, gelten die Ausführungen zu entsprechend. Zur weiteren Ausdehnung der Förderung der Elektromobilität im Rahmen der Reform des Kraftfahrzeugsteuerrechts durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes siehe Ausfühungen zu Tz. 2.2.