Habe da ein Anliegen das mich seit Tagen beschäftigt!
Momentan besitze ich noch den Rosa Farbenen Führerschein Lappen
Ich besitze nur die Führerschein Klasse 3. Keinen Motorrad Führerschein Klasse 1 (Alt)
Ich muss vom Geburts Jahrgang Nächstes Jahr 2024 im Januar meinen Führerschein in den Neuen umtauschen.
Hier gibt es gravierende Änderungen und man muss bei der Beantragung genau aufpassen welche Kreuze man setzt oder nicht. Änderungen sind im Nachgang nicht mehr möglich.
Z. B verliert man die Berechtigung LKW Gespanne bis max. 12 Tonnen Gesamt Masse, Zugfahrzeug 7,5 Tonnen, Rest der Anhänger fahren zu dürfen wenn man das Kreuzchen vergisst zu setzen. Das nur am Rande erwähnt.
Auf was ich raus möchte ist das ich mit dem Rosa Farbenen Papier Lappen bis Dato ohne Probleme mit der MP3 in EU Länder fahren darf bzw. Fahren durfte.
Sobald der Führerschein in die EU Karten Variante umgetauscht wurde, ist das Fahren mit der Neuen Klassen Bezeichnung " B" nur noch im Inland erlaubt. Besaß man aber im Vorfeld zusätzlich die Klasse 1 fürs Motorrad darf man mit der Neuen Bezeichnung " A" alle Länder in der EU uneingeschränkt bereisen.
Ich habe hier nach recherchiert und dazu einen Artikel in EU Verordnungen gefunden die besagt das man sich bevor man ein anders EU Land bereist, sofern man nur die Klasse " B" besitzt, informieren muß wie die Fahrerlaubnis für Dreirädrige Fahrzeuge über 15 KW Leistung in diesem Land geregelt ist. Im schlimmsten Falle ist man hier ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.
Und das nennt sich EU.
Vielleicht weiß jemand dazu mehr!
Grüße vom Kaiserstuhl