Fahrerlaubnis MP3 nach Umtausch in EU Karten Führerschein

  • Habe da ein Anliegen das mich seit Tagen beschäftigt!

    Momentan besitze ich noch den Rosa Farbenen Führerschein Lappen

    Ich besitze nur die Führerschein Klasse 3. Keinen Motorrad Führerschein Klasse 1 (Alt)

    Ich muss vom Geburts Jahrgang Nächstes Jahr 2024 im Januar meinen Führerschein in den Neuen umtauschen.

    Hier gibt es gravierende Änderungen und man muss bei der Beantragung genau aufpassen welche Kreuze man setzt oder nicht. Änderungen sind im Nachgang nicht mehr möglich.

    Z. B verliert man die Berechtigung LKW Gespanne bis max. 12 Tonnen Gesamt Masse, Zugfahrzeug 7,5 Tonnen, Rest der Anhänger fahren zu dürfen wenn man das Kreuzchen vergisst zu setzen. Das nur am Rande erwähnt.

    Auf was ich raus möchte ist das ich mit dem Rosa Farbenen Papier Lappen bis Dato ohne Probleme mit der MP3 in EU Länder fahren darf bzw. Fahren durfte.

    Sobald der Führerschein in die EU Karten Variante umgetauscht wurde, ist das Fahren mit der Neuen Klassen Bezeichnung " B" nur noch im Inland erlaubt. Besaß man aber im Vorfeld zusätzlich die Klasse 1 fürs Motorrad darf man mit der Neuen Bezeichnung " A" alle Länder in der EU uneingeschränkt bereisen.

    Ich habe hier nach recherchiert und dazu einen Artikel in EU Verordnungen gefunden die besagt das man sich bevor man ein anders EU Land bereist, sofern man nur die Klasse " B" besitzt, informieren muß wie die Fahrerlaubnis für Dreirädrige Fahrzeuge über 15 KW Leistung in diesem Land geregelt ist. Im schlimmsten Falle ist man hier ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.

    Und das nennt sich EU.

    Vielleicht weiß jemand dazu mehr!

    Grüße vom Kaiserstuhl

  • Wenn Dein Kartenführerschein korrekt übertragen wird, dann wirst Du nicht nur den Führerschein der Klasse "B" besitzen, sondern auch noch den "A1" und den "A". Motorräder darfst Du damit aber keine fahren, dies wird durch den Zusatz "79.03" und "79.04" eben halt auf Trikes (L5e) eingeschränkt. Damit darfst Du im In- und Ausland (EU und Schweiz, vielleicht auch noch weitere) weiterhin mit der MP3 fahren. Siehe auch

    2014-04-183 Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04: Klasse A und doch kein Motorradführerschein - Fahrlehrerverband Baden-Württemberg

  • So ist es - Du bekommst die Klasse A mit den beiden Schlüsselzahlen, die die gesamte Klasse auf dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L5e einschränken - also keine Niken z.B., die ist nicht L5e.

    Die Schlüsselzahlen gelten in Europa.

    Für die jüngere Generation oder die älteren die erst nach Tag X den Führerschein gemacht haben oder neu erteilt bekommen haben gibt es nationale Schlüsselzahlen NUR IN DEUTSCHLAND.

  • Wenn Dein Kartenführerschein korrekt übertragen wird, dann wirst Du nicht nur den Führerschein der Klasse "B" besitzen, sondern auch noch den "A1" und den "A". Motorräder darfst Du damit aber keine fahren, dies wird durch den Zusatz "79.03" und "79.04" eben halt auf Trikes (L5e) eingeschränkt. Damit darfst Du im In- und Ausland (EU und Schweiz, vielleicht auch noch weitere) weiterhin mit der MP3 fahren. Siehe auch

    https://www.flvbw.de/fahrschulpraxi…adfuehrers.html

    Hallo Peter

    Danke für die Super schnelle Antwort. Diese Infos mit den Schlüssel Nummern die das dann erlauben, hatte ich nicht.

    Herzlichen Dank

    Hatte schon Angst ich darf mit dem Neuen Karten Führerschein Deutschland nicht mehr verlassen.

    LG

    Alfons

  • Und ich geben noch dazu: Das nennt sich EU !

    Dreifinger :dreifi2: zum Gruß - Matze

    Die Moderationsbeiträge sind rot, meine Beiräge als Mitglied schreibe ich weiterhin in schwarz. Diskussion mit der Moderation bitte nicht ins Thema, sondern per PN.

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  • Hatte schon Angst ich darf mit dem Neuen Karten Führerschein Deutschland nicht mehr verlassen.

    LG

    Alfons

    Du kannst im Amt der Führerscheinstelle auch direkt nachfragen wegen der Schlüsselnummern im Bereich A1 und A. Wenn du früher als 2013 Führerschein B gemacht hast, kriegst du automatisch diese Schlüsselnummern.

    Vorsichtshalber deinen alten Führerschein eine komplette Kopie machen, falls im Amt die neuen verkehrt ausgestellt hat. So kannst du vor Ort evtl. reklamieren. Es kann Fehler passieren, muss aber nicht.

  • ich habe B u. Zusatz 196 und meinen FS damals einfach nur eingetauscht.

    Danach hatte das Feld:

    A1 den Zusatz 79.03,79,04

    A den Zusatz 79.03,79.04

    B den Zusatz 196

    C1 den Zusatz 171

    BE den Zusatz 79.06

    L den Zusatz 174,175

    der Lappen war noch aus den beginnenden Anfängen der 80er des vorigen Jahrhunderts . 😫

    Denke also, dass passt so.

    Alias: Ghostwriter (HGF'ler); Sausewind u. Twister (altes Forum / '09->'15)

    3 Mal editiert, zuletzt von Wolf_B (25. Juni 2023 um 07:05)

  • Hey Rollerfahrer,

    keine Sorge - Du darfst auch nach dem FS-Tausch noch im Ausland fahren. Wo hast Du denn die anderslautende Info her?

    Bei den 15PS / 11kW Regeln handelt es sich um die Bedingungen für die Führerscheinklassenerweiterung B196, die Du wahrscheinlich verwechselst.

    Wenn Du zu "Rosa Lappen Zeiten" die Klasse 3 erhalten hast, darfst Du deine MP3 weiterhin überall fahren.

  • Hey Rollerfahrer,

    keine Sorge - Du darfst auch nach dem FS-Tausch noch im Ausland fahren. Wo hast Du denn die anderslautende Info her?

    Bei den 15PS / 11kW Regeln handelt es sich um die Bedingungen für die Führerscheinklassenerweiterung B196, die Du wahrscheinlich verwechselst.

    Wenn Du zu "Rosa Lappen Zeiten" die Klasse 3 erhalten hast, darfst Du deine MP3 weiterhin überall fahren.

    Hallo Ronny

    Die Infos habe ich von einer Seite der EU. Hier wurde aber nicht auf die Speziellen Schlüssel Nummern hingewiesen. Diese hat Peter579 verlinkt. Allesgut.

    Gruß

    Alfons

  • Interessantes Thema... Ich hab schon einen Führerschein seit 2000 in Kartenformat, muss den aber auch wieder neu machen lassen. Hab gerade mal bei der Stadt Bonn nachgeschaut, wie das Verfahren funktioniert. Und der Knaller ist eigentlich, dass der Antrag erst bearbeitet wird, wenn der alte Führerschein eingeschickt oder abgegeben wurde.... Bearbeitungszeit 4 bis 6 Wochen.... in der Zeit also ohne Führerschein und eigentlich ohne Fahrerlaubnis.... wie soll das denn funktionieren?

    Ist das nur in Bonn so oder ist das in ganz Deutschland so?

    Gruß Roland

  • Bei mir ist nur der alte Führerschein (noch Scheckkartenformat) an der Ecke gelocht und mit spezieller Etikett draufgeklebt mit der begrenzten Gültigkeitsdatum. Aber lang genug, bis der neue Führerschein per Post zugeschickt bekommen. Es lief bei mir kein Problem!

  • Ohne Führerschein - ja

    Ohne Fahrerlaubnis - nein, denn die Fahrerlaubnis wird im zentralen Register gehalten und ist abfragbar.

    Während der Umtauschphase sollte man Auslandreisen vermeiden

    Dreifinger :dreifi2: zum Gruß - Matze

    Die Moderationsbeiträge sind rot, meine Beiräge als Mitglied schreibe ich weiterhin in schwarz. Diskussion mit der Moderation bitte nicht ins Thema, sondern per PN.

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  • n der Zeit also ohne Führerschein und eigentlich ohne Fahrerlaubnis.... wie soll das denn funktionieren?

    Ein Kumpel von mir hat eine Bescheinigung als Ersatz bekommen falls er in eine Kontrolle kommt.

    Und das ist jetzt kein Scherz,nach 11 Monaten konnte er seinen neuen Lappen abholen.

    Begründung war es waren zu viele Anträge in kurzer Zeit aufgelaufen.

    seid 06.04.23

    Mp3 300 hpe

    setd 13.12.25

    Honda NC 750

  • Ich hatte beim Tausch auch eine Bescheinigung erhalten. Zählt wie ein vorläufiger Personalausweis und gilt wohl auch im Ausland.

    Es macht Sinn den Umtausch selbst zu planen und nicht bis kurz vor dem Urlaub zu warten…

  • schon allein wegen des allgemeinen Personalnotstands in den Behörden.

    Der Vorgang kann auch gerne mal sogar bis zu 12W. dauern.

    hier mal noch weiter Infos:

    https://praxistipps.focus.de/fuehrerschein-umtausch-online-beantragen-so-gehts_141223

    und

    Führerscheinklasse 3
    Das gilt beim rosa und grauen Führerschein der Klasse 3.
    www.adac.de

    Alias: Ghostwriter (HGF'ler); Sausewind u. Twister (altes Forum / '09->'15)

    Einmal editiert, zuletzt von Wolf_B (26. Juni 2023 um 06:17)

  • Der Link weist sigar auf das Ersatzdokument hin:

    Haben Sie die Unterlagen abgeschickt, erhalten Sie ein Ersatzdokument zugesendet. Dieses ist im Regelfall so lange gültig, bis Sie Ihren Kartenführerschein erhalten haben.

  • Mit 12 Wochen könnt ihr alle noch zufrieden sein, ich hatte meinen neuen Scheckkartenführerschein Anfang Oktober 2022 beantragt (musste bis Januar 2023 getauscht haben). Bekommen habe ich meinen "Neuen" dann endlich Ende April 2023, wenige Tage bevor ich mit dem Wohnwagengespann nach Österreich gefahren bin ! X(

    Wer bietet mehr Wartezeit ??

    Allezeit gute Fahrt wünscht

    Nobbi64

    :DaumenH: