Fuoco darf mann nur mit motorrad führerschein fahren?

  • hallo habe diese anzeige gefunden


    DER ROLLER DARF NUR MIT MOTORRADFÜHRERSCHEIN GEFAHREN WERDEN!!! Ein Umbau auf PKW-Führerschein ist gegen 1500€ Aufpreis möglich.

    Verkauf im Kundenauftrag.

    Kann mann emand sagen was wird da umgebaut?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Simon,


    vielleicht hat der ausgesuchte Roller keine Fußbremspedal - das ist für die Benutzung mit dem Autoführerschein bei den meisten Modellen vorgeschrieben.


    Es gibt noch ein paar Dinge wie Blinkerabstand & Co., die aber eher Kleinigkeiten sind.
    Der Abstand der Vorderreifen muss auch ein Mindestmaß haben - ich weiss nicht ob es beim Fuoco auch Modelle mit zu wenig Abstand gab. (Die Yamaha Niken fällt z.B. auch deswegen aus der Autoführerschein-Szene raus.)


    PoWder

  • Die gab es. Erst kurz vor Einstellung des Modells Fuoco kam der LT raus, mit der richtigen Spurweite für Klasse B.

    Schau dich mal etas im Netz um. Bei einigen Händlern stehen noch Fuocos rum. Neuware, aber schon 2 Jahre alt. Da müsste man gut verhandeln können.

  • Moin


    eine L3E zulasung ist ein einspuriges Fahrzeug (wegen der Spurbreite) das nur mit dem Motorrad schein gefahren werden darf

    die L5E zulasung ist ein mehrspuriges Fahrzeug


    Gruß Sepp

    Bremsen ist die Umwandlung wertvoller Geschwindigkeit in sinnlose Wärme! :walklike:

  • Es ist und bleibt.ein 3 Rad, auch deshalb weil es nicht durch eine Achse verbunden ist. Die Möglichkeit diese mit einem B Führerschein zu fahren das daraus ein Mehrspuriges Fahrzeug wird ist lediglich der Grauzone der Spurbreite von 465mm zu verdanken.


    Ein Trike zb. müsste dann auch die Bezeichnung L3e haben, hat es aber nicht da die Hinterräder über eine Achse verbunden sind.


    Simon, wenn du dir ganz sicher sein möchtest Frage am besten bei deiner Fahrschule nach, die können dir es sicher sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Mir gibt der Beitrag von Papasepp aber schon zu denken...


    Wenn ein Dreirad sich nur durch drei Räder qualifiziert, warum dürfen wir dann keine Niken mit dem Autoführerschein fahren?


    Irgendwo wird das Thema Abstand doch verankert sein. L3e L5e usw.


    Was steht denn im Fahrzeugschein der Fuoco und im Schein einer Niken? (Es gibt doch eine hier im Forum...)


    Simon40: Lasse Dir das auf jeden Fall 100%ig von der Rennleitung oder der Führerscheinstelle bestätigen - ansonsten heisst der Vorwurf irgendwann "Fahren ohne Führerschein" und das ist erstens nicht billig und zweitens kann es auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben 8|


    PoWder

  • MP3 original Fussbereich.jpgMein MP3 (Bj. 2008) ist ursprünglich nur mit dem Motorradführerschein zu fahren gewesen und wurde vom Erstbesitzer umgerüstet bzw. er hat es natürlich in einer Werkstatt machen lassen mit anschließender Abnahme/Eintragung

    Die Fussbremse musste angebaut werden und ich habe vorne Distanzscheiben drauf damit die Spurbreite breiter ist

    Die Fussbremse wurde zum Glück seitlich beim Tank verbaut so kann ich meinen Fuss da drunter stellen bzw. den Fussbereich voll ausnutzen :)

  • Warum den dann der zusätzliche A Schein wenn der B Schein mit Umbau für 3 Rädrige doch gereicht hätte. Der A Schein von Somit wäre dann völlig fürn Arsch.


    Ich bin der Meinung er darf mit seinem A Schein 3 Rädrige Fahrzeuge ohne Umbau fahren ansonsten mach der keinen Sinn.


    Die Nikken darfman zum einen wegen der Spurbrbreite nicht fahren und zum anderen gibt es auch eine Leistungsgewicht Beschränkung für B Schein Besitzer meine ich.

  • 79.04 sagt das du dreirädrige Fahrzeuge fahren darfst. Ich glaube du musst die nicht mal auf LT umbauen lassen mit deinem Führerschein.

    Beides Falsch es spielt überhaupt keine >Rolle wie viel Räder das Fahrzeug hat,allein die Zulassung als L5e berechtigt das Fahrzeug mit dem B Schein,zu fahren.

    Mit der Zulassung als L3e darf es nur mit dem A Schein gefahren werden,um die Zulassung als L5e zu bekommen muss die Spurbreite mindestens 465mm sein und es muss eine Fussbremse mittlerweile verbraut sein.

    Auch müssen die Blinker einen Gewissen Abstand haben.

    Wann ist ein Reifen gut?? Wenn du mit deinen Ohrwascheln am Asphalt kratzt!!! :Pfanne:

    Der MP3 ist ein prima Fahrzeug , wenn die Technik funktioniert!

  • Beides Falsch es spielt überhaupt keine >Rolle wie viel Räder das Fahrzeug hat,allein die Zulassung als L5e berechtigt das Fahrzeug mit dem B Schein,zu fahren.

    Mit der Zulassung als L3e darf es nur mit dem A Schein gefahren werden,um die Zulassung als L5e zu bekommen muss die Spurbreite mindestens 465mm sein und es muss eine Fussbremse mittlerweile verbraut sein.

    Auch müssen die Blinker einen Gewissen Abstand haben.

    Er hat doch einen A Schein mit Zusatz

  • Er hat hat A Schein mit einer Einschränkung. Mit dem A-Schein darf er eben kein einspuriges Fahrzeug fahren, sondern nur "Dreiräder".


    Ein Fahrzeug mit einer Spurweite von weniger als 465mm(?)

    ist aber kein "Dreirad" sondern die beiden, zu nahe aneinanderstehenden, Räder zählen als "ein Rad", deshalb auch die L3e Zulassung. Damit ist das Fahrzeug rechtlich ein "einspuriges" Fahrzeug, wie übrigens (m.W.) auch ein Motorrad mit Seitenwagen. Jurisen halt.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist bei einer Fahrerlaubnis / einem Führerschein, der nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, das "Dreirad" nicht mehr im Schein B enthalten, sondern es wird (ohne weitere Prüfung) ein A-Schein ausgestellt, MIT der o.a. EINSCHRÄNKUNG.


    Die Leute, die den B auf ihrem Führerschein von vor 2013 haben, die dürfen mit "B" auch Dreirad fahren. Wenn nun jemand mit einem alten Führerschein einen neuen bekommt, wegen Fahrverbot, Erweiterung, vielleicht auch nach Verlieren, der hat einen Führerschein "nach 2013" und sollte, wenn er keinen Regulären A2 oder A hat darauf achten, dass er den A-Schein mit Einschränkung/Schlüsselzahl erhalt.


    Werde morgen mal die Scheine meiner Kinder inspizieren, die haben beide nach 2013 Ihre Scheine gemacht, allerdings haben beide auch den A2 regulär gemacht.


    Meine Quelle: https://www.flvbw.de/fahrschul…ein-motorradfuehrers.html


    Meine Meinung: Nix Fuoco L3e mit DEM Führerschein!


    bis denne ...


    compass


    PS: etwas ähnlich lustiges gilt auch bei Achsen z.B. von Anhängern. Wenn diese weniger als 1,10m (?) auseinander sind, zählen sie als eine Achse. Früher durfte man mit Klassse 3 (PKW) 7,5 to fahren, plus einen einachsigen Hänger. Und der Hänger durfte 1,5 mal so schwer sein wie das Zugfahrzeug => es gibt Lastwagen mit einer so komischen Doppelachse, die können 7,5 to + 11 to = rund 18 to über AUtobahn und Landstraße bewegen.

    Einmal editiert, zuletzt von compass () aus folgendem Grund: Postscriptum

  • Korrekt, DAS Mopped mit DER Zulassung und DEM Führerschein geht nicht! Ist meine Meinung und Überzeugung. Da wo "2räd.KR o. BW > 45 km/h" steht, müsste "3räd. Kfz" oder etwas ähliches stehen; und natürlich "L5e" statt "L3e".


    bis denne ...


    compass

  • Fast richtig ist leider doch falsch!

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist bei einer Fahrerlaubnis / einem Führerschein, der nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, das "Dreirad" nicht mehr im Schein B enthalten, sondern es wird (ohne weitere Prüfung) ein A-Schein ausgestellt, MIT der o.a. EINSCHRÄNKUNG.

    Also, das ändert nichts an dem Fakt, dass der in Frage stehende Fuoco ein einspuriges Zweirad im juristischen Sinne ist, aber ich hatte da doch etwas NICHT richtig verstanden:


    Falsch ist, dass bei einem Führerschein "B" nach 19.01.2023 ohne weitere Prüfung ein A-Schein mit Einschränkungen eingetragen wird. Tatsächlich weiß ich nicht einmal, ob das jetzt noch mit alten Führerscheinen bei Neuausstellung gemacht wird.

    Richtig ist, dass mit dem Führerschein "B" ein "Dreirad" (L5e) gefahren werden darf, wenn der Fahrer über 21 ist. Das gilt aber nur in Inland (Deutschland). Ein deutscher Polizist sollte das wissen und keine Probleme bei einer Kontrolle machen.


    Ob nun immer noch für "B"-Inhaber VOR 19.01.2013 bei Umtausch und Neuausstellung der A-Schein MIT EINSCHRÄNKUNG (79.03 und 79.04) eingetragen wird, kann ich nicht sagen. Immerhin war da die Rede von Besitzstandswahrung, sollte also schon.


    Wenn das aber nicht im Führerschein steht, woher soll der polnische, französische, schweizer Polizist diese Regelung kennen, umso mehr, wenn in seinem Land eine zusätzlich Prüfung/Bescheinigung vorgeschrieben ist.

    A-Schein kennt er, "79.03 und 79.04" auch, das sind internationale Schlüsselzahlen. Aber z.B. "196", die nationale Schlüsselzahl für den "neuer 125er für Autofahrer", die braucht er nicht zu kennen, und als "nationale Schlüsselzahl" ist sie formal nicht international gültig.


    Im Grundsatz ist das Dreirad jetzt ein Motorrad und A-Schein-pflichtig, in Deutschland und anderen Ländern gelten Ausnahmen bzw. können Ausnahmen gelten; in Frankreich z.B. "Schulung von 7 Stunden".


    Also, wenn meine Frau mit dem 300er MP3 und ihrem grauen Lappen durch die Eifel fährt ist alles in Ordnung; wenn wir dann auf eine Portion Pommes einen Schwenker nach Belgien machen, KÖNNTE das ein teurer Imbiss werden, wenn sie nicht vorher den grauen Lappen gegen einen neuen Führerschein eintauscht (und dann dort der A-Schein mit Schlüsselzahl steht).


    Bei meinen Kindern, die den "B" und den "A2" nach 2013 gemacht haben, ist KEIN Eintrag "A" mit Einschränkung dabei, d.h. einen MP3 mit unter 48PS können sie überall mit dem "A2"-Schein fahren (auch unter 21 Jahren), und ein Dreirad mit mehr als 48PS nur in Deutschland, wenn sie älter als 21 sind (wenn die Führerscheinstelle keinen Fehler gemacht hat).


    Mann, ist das kompliziert! Und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist nicht nur teuer, sondern (zumindest in D) eine Straftat, d.h. der Staatsanwalt bekommt das auf jeden Fall auf den Schreibtisch! Was der dann daraus macht, ist seine Sache, aber Anfassen muss er den Vorgang! Und kein Polizist möchte ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt bekommen, nur weil er "ein Auge zugedrückt" hat.


    Simon40: Wir wissen, dass Du Deine Scheine vor vielen Jahren gemacht hast, aber wann wurde Dein aktueller Führerschein ausgestellt, vor 2013 oder danach (wegen der Besitzstandswahrung)?


    bis denne ...


    compass