Parken mit MP 3

  • mal ne blöde Frage , wie stellt ihr euer Dreirad ab, Gehweg oder auf einem richtigen Parkplatz?

    Ich denke hier in Köln bekomme ich gleich ne Knolle auf dem Gehweg :)

    Bei unserem 2 Rad Roller ist das einfacher

    • Offizieller Beitrag

    Schau mal hier


    Parkscheibe

    Dreifinger :dreifi2: zum Gruß - Matze


    Die Moderationsbeiträge sind rot, meine Beiräge als Mitglied schreibe ich weiterhin in schwarz. Diskussion mit der Moderation bitte nicht ins Thema, sonder per PN.


    Kymco CV3 550i ABS 1357487_5.png

  • Ich parke fast nur noch auf Parkplätzen.

    Auf dem Gehweg wird das abstellen von Rollern und Motorrädern zwar oft toleriert, aber grundsätzlich haben die da nichts verloren.

    Man muss also immer mit 'nem Ticket rechnen.

    Gruß Buddi

  • Naja ich Parke zu 95% auf Normalen PKW Parkplätzen. Bei den 5% ist es oft so, dass ich eine Möglichkeit sehe mein Roller nicht Unerlaubt anders abzustellen, und dadurch den PKW Platz für PKW frei lasse. Aber wie gesagt zu 95% stehe ich auf normalen PKW Parkplätzen.


    Was ich dazu sagen muss ^^ ich Wohne in einem 3000 Seelen Kaff und auch in Limburg und Diez sind keine Millionen Städte, wie Köln. Auf dem "Land" ist es was Parken an geht also auch viel Entspannter.

  • manche Politessen sehen die mp3 eher als pkw ähnlich andere als Motorrad.hab auch schon Knöllchen gehabt weil ich auf einen ausgewießenen Motorrad Parkplatz ( in Bonn City) stand.nach freundlicher Diskussion mit den 2 Politessen und der aussage das sie sich mal schlau machen werden ,nahmen sie es zurück.in Parkhäusern stell ich sie auf einen pkw parklplatz

  • Ich stelle mich immer auf den Bürgersteig, muss noch Platz genug für Fußgänger sein. Bei der Parkplatznot in Köln besetze ich keinen davon.


    Knöllchen hab ich noch keins bekommen.


    Gruss Micha

  • Ich stelle mich immer auf den Bürgersteig, muss noch Platz genug für Fußgänger sein. Bei der Parkplatznot in Köln besetze ich keinen davon.


    Knöllchen hab ich noch keins bekommen.


    Gruss Micha

    Das ist das Problem in Köln, für Autos ist eh schon wenig Platz , nachher fährt mir noch so ein blödi rein weil er sauer ist, aber wen der Gehweg zu schmal ist geht es wohl nicht anders

  • Egal ob Köln oder Nirgendwo, Parken auf dem Gehweg ist verboten, außer es ist durch Beschilderung erlaubt.

    Wenn es kein Knöllchen gibt dann hat die Ordnungsbehörde vermutlich ihren Ermessensspielraum ausgenutzt und ihr Glück gehabt.


    Stell sich aber mal vor eine Empi ist verbotener Weise auf dem Gehweg abgestellt und verursacht, wie auch immer, einen Sach- oder gar Personenschaden, dann möchte ich Eure Gesichter mal sehen wenn ihr Post von Eurer Haftpflicht-Versicherung bekommt.


    Viele Grüße

    Jens-Michael

  • ich park zu 90% auf Gehwegen wenn dieser dann nach 1,20 m Platz hat das ein Kinderwagen vorbei kommt. Unsere Polizei toleriert das da bei uns die Parkplatznot groß ist.

    Dein Körper kann alles! Es ist nur dein Gehirn, das du überzeugen musst. :schlag1::hammer:

  • Bürgersteig, noch nie Probleme gehabt. Habe aber schon 2 Tickets bekommen, wegen Zeitüberschreitung, daher Bürgersteig.

    Wer Rechtschreibfehler bei mir findet, kann sie gerne behalten.;)

    • Offizieller Beitrag

    ...verbotener Weise auf dem Gehweg abgestellt und verursacht, wie auch immer, einen Sach- oder gar Personenschaden, dann möchte ich Eure Gesichter mal sehen wenn ihr Post von Eurer Haftpflicht-Versicherung bekommt...

    Hallo Jens-Michael,


    gibt es dazu eigene Erfahrungen oder einen Verweis in entsprechende Bedingungen? (AKB)


    Der Klassiker bei falschparkenden PKW "Sicht- und Lichtverhältnisse" wird auf einem Gehweg und dem dort üblichen "Verkehr" eher nicht zutreffend sein.


    Mach uns mal schlau bitte welche Post gemeint ist. Dankeschön.


    PoWder

  • PoWder

    hier ist jeder angesprochen der auf dem Gehweg parkt.


    Auch von einem haltenden bzw. parkenden Fahrzeug geht stets eine gewissen Betriebsgefahr aus, so dass bei Parkvorgängen eine Mithaftung an eigenen und fremden Unfallschäden gegeben sein kann.

    Dass die Betriebsgefahr umso höher bewertet werden muss, je gröber der Halt- oder Parkverstoss war, liegt dabei auf der Hand.


    Eine Haftpflichtversicherung wird zahlen, den Halter aber in Regress nehmen, da der Schaden bei nicht verbotswidrigem Parken vermeidbar gewesen wäre.


    Urteile/Fälle habe ich konkret nicht gefunden. Das sagt mir schon mein eigenes Rechtsverständnis. Eigene Erfahrungen spiegeln sich nur aus dem Kfz.- Bereich wieder:


    Fahrzeug in einer Nebenstraße in einer nur 3 Meter langen, seit 1955 nicht weiter gebauten Straße einer T-Einmündung in der "toten" Straße abgestellt. Anwohner rammte beim rückwärts Ausparken aus seiner Garage von seinem Grundstück mein Auto. 20% musste ich selber tragen wegen der Betriebsgefahr die von meinem Auto ausging, obwohl die den Unfall aufnehmenden Polizisten bestätigten das mein Auto korrekt abgestellt war. Da konnte sich mein Anwalt drehen und wenden wie er wollte.


    Das rechne man mal hoch auf einen abgestellten Roller auf dem Gehweg, mit Personenschaden an einem Fußgänger für den dieser Verkehrsbereich vorgesehen ist. Da liegt dann schon Vorsatz vor, weil man ja nicht aus Versehen verbotswidrig auf dem Gehweg parkt.


    Ich kenne das als Sicherheitsbeauftragter, 1000 mal gut gegangen und Vorschriften nicht beachtet und dann passiert es und alle jammern rum.

    Ich sag den Kollegen immer wieder, das mag so funktionieren wie ihr arbeitet, denkt aber mal einen Schritt weiter und überlegt was alles passieren könnte wenn ihr so arbeite und was sagt die Berufsgenossenschaft wenn dann ein Unfall passiert. Meist kommen die Leute von selbst drauf was schief läuft und nicht richtig ist.


    Mir persönlich wären schon die 20 bis 35 Euro, die für Parken auf dem Gehweg fällig werden, zu viel.


    Grüße

    Jens-Michael

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,


    Deine Meinung "Ich parke nie auf Gehwegen" ist völlig okay.


    Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit seit 1987 in der Branche "Versicherung" beurteile ich die angesprochenen Themen Betriebsgefahr, Vorsatz, Regressierung anders:


    Die "verschuldensunabhängige Betriebsgefahr" wird von den meisten Gerichten mit 20 % festgelegt, unabhängig davon wie bescheiden der Fahrer eines PKW geparkt hat.


    Alle Beispiele zum PKW haben mit dem Parken eines Motorrades oder halt eines mehrspurigen Fahrzeuges wie der MP3 nur entfernt zu tun.


    Vorsatz beim Parken? Okay, dann musst Du Dein Fahrzeug auf dem Überholstreifen der Autobahn parken...


    Bitte nicht übertreiben - es geht hier nicht um Vergewaltiger oder Kinderschänder, sondern um das Parken auf einem Gehweg, den der VERANTWORTLICHE Fahrer mit "ausreichend Platz für alle anderen Verkehrsteilnehmer - incl. Kinderwagen für Zwillinge" beurteilt hat.


    PoWder

  • Moin zusammen,


    hier in Berlin wird es geduldet auf dem gehweg zu Parken (Parkplatznot). Wie es sich Rechtlich verhält weiss ich leider nicht (kundig machen).

    Ich für meinen teil Parke innerstätisch auf dem Gehweg ganz am Rand, mit dem Versuch möglichst keinen zu behindern.

    Zuhause habe ich einen Parkplatz, dort steht der Empi vor meinem Auto.


    ch kenne das als Sicherheitsbeauftragter, 1000 mal gut gegangen und Vorschriften nicht beachtet und dann passiert es und alle jammern rum.

    Ich sag den Kollegen immer wieder, das mag so funktionieren wie ihr arbeitet, denkt aber mal einen Schritt weiter und überlegt was alles passieren könnte wenn ihr so arbeite und was sagt die Berufsgenossenschaft wenn dann ein Unfall passiert. Meist kommen die Leute von selbst drauf was schief läuft und nicht richtig ist.

    diesen abschnitt kann ich nur voll unterstützen, war auch Sicherheitsbeauftragter in unserer Firma.

    Oft genug erlebt, das Notausgänge zugestellt waren, Erste Hilfe Container als Magazin benutzt wurden, auf kleineren Baustellen kein Erste Hilfe Kasten vorhanden war oder Schutzgeländer entfernt wurden (Arbeitstechnische gründe) und nicht wieder angebaut wurden z.B. Fahrstuhl 10 Stock.

    Immer nach dem Motto es wird, es kann, es darf nichts passieren.

    Nur leider läuft es so nicht.


    Ralf

  • Ich habe da mal was gelesen zu diesem Thema. Wenn ich mich recht erinnere ist das Parken auf dem Gehweg Wenn es durch Schiler oder so

    nicht erlaubt ist, grundsätzlich verboten.

    Es würd aber in den meisten Fällen geduldet, wenn!!: der Gehweg breit genug ist so das niemand behindert würd zb. Rollstuhlfahrer, Kinderwagen oder der Gehweg durch Radstreifen nicht schon eng genug ist und wenn in der nähe ausgewiesene Motorrad Parkplätze vorhanden sind sollte man eher dort parken. Nagelt mich jetzt aber nicht wegen Motorrad und Mehrspurigen Fahrzeugen fest. Am ende des Tages interesiert das niemanden ob da 2 oder 3 Räder dran sind. Ausprobieren, in Deutschland kann man das ja God sei Dank, mal testen.

    Wenn du fern der Heimat bist, weißt du erst wie schön sie ist.

  • Bisher habe ich Glück gehabt und keine Knolle kassiert. Habe mich aber bei unseren Ordnungsmenschen erkundigt, welche mir bestätigt haben das es rechtlich eine Ordnungswidrigkeit ist, aber in der Regel geduldet. Diese Aussage war vor einem Jahr. Inzwischen habe ich Angst, das aufgrund der E-Roller, Mietfahrräder und Mietmopeds aufgrund von nicht weiter denkenden Menschen demnächst strenger durch gegriffen wird. Das schlimmste, irgendwie könnte ich es fast verstehen, wenn ich dieses Parkverhalten beobachte.