Hallo,
möchte vorn die Blinker von unten nach oben versetzen.
Kann bitte mal einer messen wo die hinkommen? Bis Lochmitte bitte.
Habe mal ein Bild gemacht, A= B=
Danke
Gruß Toni
Hallo,
möchte vorn die Blinker von unten nach oben versetzen.
Kann bitte mal einer messen wo die hinkommen? Bis Lochmitte bitte.
Habe mal ein Bild gemacht, A= B=
Danke
Gruß Toni
Beim versetzen der Blinker in eine andere Position und Lage erlischt die Betriebserlaubnis... ein kleiner Hinweis
Ich habe die Blinker in den Seitenverkleidungen aktiviert...
Gruß Klaus 2B547BD9-C66F-473D-8BC4-C12A39248887.jpeg
Ich habe einen umbau von RL zu TL also zu L5e, hinten sind die auch versetzt war zugar Vorschrift für den Umbau.
Ein Grund warum man eine LT Ausführung hat ist auch eine genaue Lage und Position der Blinker. Nicht nur die Spurverbreiterung und die Fußbremse spielen hier eine Rolle.
Das ist nicht ganz richtig das sieht man an der RL und LT Ausfühung, der Unterschied bei der RL... zu fahren mit A Schein darf der Blinker in der Schwarzen Verkleidung sein (Radläufe). Bei LT Ausführung gehört die Lage und Breite der Blinker sowie Abstand etc. zur Grundlage das man das Teil mit B Schein fahren darf.
Hällt man das nicht ein fährt man die LT Ausführung ohne gültige Fahrerlaubnis.
Bei mir ist es so abgenommen wie auf meinem Bild.
Blinker im Radlauf und ohne Fußbremse = L5e.
Habe aber den A - Schein.
Gruß Toni
dann darf man das auch
den Tüv juckt das nicht was für ein Schein du hast sondern ob das gesetzlich ok ist.
Die Polizei hingegen interessiert das sehr wohl ob man einen eine LT Zulassung mit B Schein fährt oder ob man das wiederum in RL umgebaut hat.
Somit darf man mit dem B Schein das Teil nicht fahren. Zum LT wird es mit den umbauten insbesondere der Fußbremse, den Blinkern (also Breite/Abstand zueinander) und der Spurbreite. Hält man das nicht ein, fährt man ohne gültige Führerscheinklasse.
Moin,
Das liegt daran das die STVZO für 2 und für Mehrspurige Fahrzeuge andere Vorgaben hat,
Bei 2spurigen dürfen die Blinker natürlich näher zusammen sein, aber für Mehrspurige müssen die weiter auseinander sein,
Bei Jedem Verstoß gegen die STVZO erlischt die Fahrerlaubnis.
Es wurde von RL zu TL umgebaut.
Tüv hat es so abgenommen, darf mit B Schein gefahren werden.
Moin,
Das steht ausser Frage..
nur die Vorgaben macht nicht Piaggio sondern die STVZO
Mit den RL auf LT-Umbauten hatte Piaggio überhaupt Nix zu tun,
Das waren alles Einzel-Abnahmen.
Und wie man in deinem Schein lesen kann, wird immer Bezug auf die § der STVZO genommen.
denn dort ist alles geregelt.
Also kann ich die Blinker oben anbauen? Die unten dann Schwärzen?
könne wirst du alles ob man das dann so auch nutzen kann ohne sich im Rechtsmißbrauch zu befinden steht auf einem anderen Papier.
1. Sind die Blinker zulässig
2. Dürfen die Blinker an den Positionen moniert werden
3. Darf das dann nach dem Umbau auch mit meiner Führerscheinklasse gefahren werden
4. Gibt es für diesen Umbau an meinem Roller etc. eine ABE oder muss ich das eventuell beim Tüv abnehmen und eintragen lassen.
Wenn du das alles mit i.O. beantworten kannst dann denke ich kannst du es umbauen...(ohne Gewähr).
Ich möchte die Blinker nur an die Stelle bauen wo die bei den neueren Modellen sind.
Mehr nicht.
Gruß Toni
Moin,
Fahre doch einfach zum TÜV und frage bzw zeigen den Prüfer, was du machen möchtest.
Wir können dir leider dein Vorhaben nicht Seelig sprechen.
Schade
Moin,
Toni, aber wir arbeiten dran ... versprochen
Super