Alles anzeigenSeltsam - in meinem obigen Link steht der nachfolgende Text nicht dabei. Ich kann kein Datum finden um es zu prüfen.
Nach der Regel ist mir klar warum Sami_Kuqi drosseln will...
Früher waren die dreirädrigen Kraftfahrzeuge dem Pkw- Führerschein zugeordnet. Daher sind Besitzstände zu beachten: Wer den Pkw-Führerschein (Klasse B oder Klasse 3 alt) vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf auch weiterhin alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.
Die ab dem 19.01.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Yep, so ist es richtig. Die Schlüsselzahlen zu A 1 und A sind der entscheidende Punkt.