Ich bin gespannt ob sich noch ein Schrauberprofi dazu meldet. Ich als technischer Laie glaube nicht, daß der Händler den Roller auseinander bauen muss um an der Drosselklappe ein Seil zu prüfen.
Der dreht oben fünfmal am Gasgriff und checkt ob das Gas jeweils in beide Richtungen funktioniert, aber das ist nur meine Vermutung.
In Sachen Rechtsschutz hast Du bereits Infos gekriegt. Google mal nach Prozesskostenbeihilfe - vielleicht ist das zusätzlich ein Netz für Dich.
Hast Du denn jetzt den Händler emotionsfrei und schriftlich unter Hinweis auf die entsprechenden §§ angeschrieben und um Mängelbeseitigung gebeten - vielleicht sogar mit Einschreiben Rückschein?